Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die Nutzung des Produkts TravelCare („TravelCare“), das von UAB Skycop.com (juristische Person mit der Registernummer 304423851, eingetragene Adresse: Dariaus ir Girėno Str. 21A, Vilnius, Republik Litauen) („Skycop“) angeboten wird. Durch den Erwerb oder die Nutzung von TravelCare erklären Sie („Kunde“ oder „Sie“) Ihr Einverständnis, an diese AGB gebunden zu sein.

TravelCare ist keine eigenständige juristische Einheit oder Versicherungsleistung, sondern eine von Skycop angebotene Serviceebene, die proaktive Reiseabsicherung bereitstellt und über die Website http://travelwithcare.io („Website“) zugänglich ist.
Alle Ansprüche im Zusammenhang mit Flugstörungen müssen über die Plattform von Skycop unter https://www.skycop.com („Skycop-Plattform“) eingereicht und bearbeitet werden. Skycop bearbeitet sämtliche Ansprüche, rechtliche Verfahren und damit verbundene Dienstleistungen. Collinson Service Solutions Limited, Unternehmensnummer 02474708, mit Sitz in Cutlers Exchange, 123 Houndsditch, London, EC3A 7BU („Collinson Service Solutions Limited“), bietet den SmartDelay-Service im Auftrag von Skycop an und unterliegt separaten Geschäftsbedingungen, die unter verfügbar sind.

Zur Klarstellung: Alle in diesen AGB genannten „Ansprüche“ oder „Entschädigungen“ beziehen sich ausschließlich auf Vorgänge, die von Skycop verwaltet werden.

Sofern der Kontext nichts anderes erfordert, haben die in diesen AGB verwendeten Begriffe die nachstehend angegebenen Bedeutungen.

Definitionen

  • Vereinbarung: Die Vereinbarung zwischen dem Kunden und Skycop, die nach Annahme dieser AGB abgeschlossen wird (elektronisch oder schriftlich). Gemäß der Vereinbarung überträgt der Kunde Skycop das volle Eigentum und die Rechtsansprüche an jeglicher Geldforderung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 (über gemeinsame Regeln für Entschädigung und Unterstützung von Fluggästen bei Nichtbeförderung, Annullierung oder großer Verspätung von Flügen) oder gemäß anderer internationaler oder nationaler Regelungen (z. B. UK261, SHY Passenger in der Türkei, ANAC in Brasilien oder gleichwertige Regelungen), einschließlich aller damit verbundenen Beträge, Steuern und sonstigen Summen bei Flugstörungen oder verlorenem, verspätetem bzw. beschädigtem Gepäck („Abtretung“).
    Wenn die Abtretung in einer bestimmten Gerichtsbarkeit nicht als gültig angesehen werden kann oder die Parteien eine gesonderte Dienstleistungsvereinbarung treffen, gilt die Vereinbarung zwischen dem Kunden und Skycop als Dienstleistungsvertrag, nach dem Skycop die Forderung des Kunden verwaltet, die Einziehung organisiert und finanziert und alle damit verbundenen Handlungen ausführt.
    Zur Vereinfachung umfasst die Definition der Vereinbarung sowohl den Abtretungsvertrag als auch die Dienstleistungsvereinbarung. Beide werden gemeinsam als „Dienstleistungen“ bezeichnet, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
  • Anspruch: Jede Forderung gegen eine Fluggesellschaft auf finanzielle Entschädigung gemäß der Fluggastentschädigungsverordnung.
  • Kunde: Eine Person, die eine TravelCare-Mitgliedschaft erworben, diese AGB akzeptiert und eine Flugentschädigung oder andere Leistungen anstrebt.
  • Verordnung zur elektronischen Identifizierung: Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt.
  • Flugentschädigung: Der Gesamtbetrag, der von der Fluggesellschaft als Entschädigung, Vergleich oder Kulanzzahlung gezahlt wird, einschließlich zusätzlicher erstatteter Kosten nach Ermessen der Fluggesellschaft, nachdem der Kunde diese AGB akzeptiert hat. Nicht enthalten sind Anwaltskosten, Gerichtskosten, Inkassogebühren, Zinsen oder ähnliche Ausgaben, die von Skycop im Rahmen der Einziehung getragen werden.
  • Fluggastentschädigungsverordnung: Verordnung (EG) Nr. 261/2004 sowie alle anderen anwendbaren internationalen oder nationalen Regelungen, die Entschädigungs- und Unterstützungsrechte für Fluggäste bei Nichtbeförderung, Annullierung oder großer Verspätung von Flügen festlegen, einschließlich Gepäckentschädigungen.
  • Gerichtsverfahren: Der Prozess, in dem Skycop den Anspruch bei einem Gericht, einer Schlichtungsstelle, einer Luftfahrtbehörde, einer Verbraucherorganisation oder einer staatlichen Einrichtung einreicht oder die Angelegenheit an einen beauftragten Rechtsvertreter (z. B. Rechtsanwalt oder Kanzlei) übergibt.
  • Preisliste: Anhang Nr. 1 zu diesen AGB, in dem die Preise und Gebühren der TravelCare-Mitgliedschaft festgelegt sind.
  • Datenschutz- und Datenschutzanforderungen: Alle anwendbaren Gesetze und Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten, einschließlich der Leitlinien und Verhaltenskodizes zuständiger Aufsichtsbehörden.
  • Ein Service, der von Collinson Service Solutions Limited im Auftrag von Skycop als Teil der TravelCare-Leistungen angeboten wird und bei berechtigten Flugverspätungen kostenlosen Zugang zu Flughafen-Lounges gewährt, vorbehaltlich separater Geschäftsbedingungen, die unter verfügbar sind.
  • TravelCare-Mitgliedschaft: Ein vom Kunden erworbenes Abonnement oder ein Service pro Buchung, durch den er Mitglied wird und Anspruch auf die in Abschnitt 2 unten aufgeführten Vorteile hat.

Die vorstehenden Definitionen gelten für den Abschluss und die Ausführung aller Dokumente oder Transaktionen im Zusammenhang mit den AGB.

Bedingungen für die TravelCare-Mitgliedschaft

Die TravelCare-Mitgliedschaft bietet proaktiven Schutz bei Flugstörungen sowie Zugang zu SmartDelay-Lounge-Services (vorbehaltlich der Anspruchskriterien). Mit dem Kauf von TravelCare wird der Kunde zum Mitglied und erhält die auf der Seite Vorteile der Website aufgeführten Leistungen.

2.1. Ein Kunde kann die TravelCare-Mitgliedschaft erwerben, indem er sie über die Website kauft.

2.2. Die Preise der TravelCare-Mitgliedschaft werden zum Zeitpunkt des Kaufs im Bereich Preise der Website angegeben. Die Zahlung muss mit den angegebenen Methoden erfolgen, um TravelCare-Mitglied zu werden.

2.3. Skycop bietet die TravelCare-Mitgliedschaft als (i) buchungsbezogenes Abonnement, (ii) monatliches, vierteljährliches, halbjährliches oder jährliches Abonnement oder (iii) Familienabonnement für bis zu fünf Personen an. Die Mitgliedschaft deckt Ansprüche und den SmartDelay-Lounge-Zugang ab, die aus der Buchung bzw. dem Zeitraum stammen, für den sie erworben wurde.

2.4. Die TravelCare-Mitgliedschaft beginnt am Tag des Kaufs. Eine monatliche, jährliche, halbjährliche oder vierteljährliche TravelCare-Mitgliedschaft wird entsprechend monatlich, jährlich, halbjährlich bzw. vierteljährlich abgerechnet und verlängert sich automatisch um einen Monat, ein Jahr, sechs Monate bzw. drei Monate, sofern das Mitglied die TravelCare-Mitgliedschaft nicht kündigt. Eine gekündigte Mitgliedschaft bleibt für den bereits bezahlten Zeitraum aktiv. Erwirbt das TravelCare-Mitglied TravelCare-Mitgliedschaften für andere Personen oder das Familienabonnement, wird nur dem Mitglied eine Rechnung ausgestellt und nur das TravelCare-Mitglied wird für die Mitgliedschaft und deren automatische Verlängerung belastet. Beim Familienabonnement ist der Organisator für Zahlung und Verwaltung der Mitgliedschaft verantwortlich, z. B. für das Hinzufügen/Entfernen von Mitgliedern, die Verlängerung und die Kündigung.

2.5. Nach dem Kauf erhält das TravelCare-Mitglied eine Bestätigungs-E-Mail.

2.6. Für Mitglieder verzichtet Skycop (falls anwendbar) auf seine Vergütung für die Verfolgung von Ansprüchen und die Erlangung von Flugentschädigungen, die von der TravelCare-Mitgliedschaft abgedeckt sind. Ansprüche müssen über die Skycop-Plattform eingereicht werden.

2.7. Leistungen sind personenbezogen und gelten nur für das TravelCare-Mitglied (oder für im selben Buchungsvorgang abgedeckte Passagiere bis zur Planobergrenze). Das TravelCare-Mitglied muss als Passagier namentlich erfasst sein.

2.8. Eine Vergütung wird für Flüge, die vor Beginn der TravelCare-Mitgliedschaft beeinträchtigt wurden, nicht erstattet.

2.9. Die TravelCare-Mitgliedschaft ist nicht übertragbar. Melden Sie jede unbefugte Nutzung an Skycop unter support@skycop.com

2.10. Preise werden nicht erstattet, wenn keine Störung eintritt, Leistungen nicht genutzt werden oder keine Entschädigung erlangt wird.

2.11. Das TravelCare-Mitglied hat den Anspruch innerhalb von 12 Monaten ab dem Zeitpunkt des Fluges, für den die TravelCare-Mitgliedschaft erworben wurde, bei Skycop einzureichen. Die TravelCare-Mitgliedschaft erlischt 12 Monate nach dem Flug, für den die Skycop Care Membership erworben wurde.

2.12. Nach Kündigung oder Ablauf verzichtet Skycop nicht mehr auf die Vergütung, und der Zugang zu SmartDelay endet.

2.13. Skycop behält sich das Recht vor, die TravelCare-Mitgliedschaft abzulehnen.

2.14. Beim Einreichen eines Anspruchs ist ein Nachweis der TravelCare-Mitgliedschaft (z. B. Bestätigungs-E-Mail) vorzulegen.

2.15. TravelCare muss mindestens 24 Stunden vor Abflug aktiviert werden. Ansprüche werden nach dem Flug über die Skycop-Plattform eingereicht, auf der TravelCare-Käufe automatisch erkannt werden.

2.16. Für den Zugriff auf SmartDelay müssen TravelCare-Mitglieder ihren Flug mindestens 2 Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit registrieren, wie in den SmartDelay- angegeben. SmartDelay unterliegt der Verfügbarkeit und den von Collinson Service Solutions Limited verwalteten Anspruchsvoraussetzungen. Der SmartDelay-Service wird TravelCare-Mitgliedern kostenlos zur Verfügung gestellt.

2.17. Über die TravelCare-Website bereitgestellte personenbezogene Daten werden gemäß der TravelCare– erhoben und verarbeitet. Wird ein Dienst ausgelöst (z. B. Ansprüche wegen Flugstörungen), werden diese Daten anschließend gemäß der von Skycop verarbeitet. Für den SmartDelay-Service werden personenbezogene Daten zudem von Collinson Service Solutions Limited gemäß der SmartDelay-[hyperlink Privacy Policy] verarbeitet.

2.18. TravelCare-Leistungen garantieren keine Entschädigung; die Anspruchsberechtigung hängt von den anwendbaren Vorschriften ab. Skycop bearbeitet berechtigte Ansprüche ohne zusätzliche Kosten, einschließlich etwaiger Gerichtsverfahren, falls erforderlich.

Abschluss der Vereinbarung

3.1. Durch den Kauf der TravelCare-Mitgliedschaft und die Einreichung des Anspruchs über die Skycop-Plattform ermächtigt der Kunde Skycop, die Anspruchsberechtigung auf Flugentschädigung zu prüfen oder andere TravelCare-Leistungen wie den Zugang zu SmartDelay-Lounges zu erbringen.

3.2. Skycop nutzt einen Online-Authentifizierungsdienst für fortgeschrittene elektronische Signaturen gemäß Artikel 26 der Verordnung über elektronische Identifizierung, die international anerkannt und auch von Gerichten akzeptiert ist, sodass der Kunde die Vereinbarung nicht ausdrucken, unterschreiben und per Einschreiben zurücksenden muss.

3.3. Mit der Unterzeichnung der Vereinbarung und der Zustimmung zu den AGB bestätigt der Kunde, dass er keinen direkten Kontakt mit einem ausführenden Luftfahrtunternehmen pflegt bzw. keine Zahlung von diesem annimmt.

3.4. Skycop prüft über die Skycop-Plattform eingereichte Ansprüche und entscheidet nach Maßgabe der Anspruchsberechtigung über deren Annahme oder Ablehnung; das Ergebnis dieser Prüfung stellt jedoch keine bindende Erklärung dar und garantiert keine erfolgreiche Durchsetzung des Anspruchs. Hält der Rechtsvertreter nach Prüfung der Erfolgsaussichten die Durchsetzung des Anspruchs im Rahmen von Gerichtsverfahren für wenig aussichtsreich, wird der Kunde informiert und Skycop führt den Anspruch nicht weiter. Eine solche Mitteilung bedeutet, dass die Einziehung der Flugentschädigung beendet ist und das volle Eigentum sowie der Rechtsanspruch aus der Abtretung automatisch ohne Abschluss zusätzlicher Vereinbarungen an den Kunden zurückfallen. Für SmartDelay wird die Anspruchsberechtigung von Collinson Service Solutions Limited gemäß den SmartDelay– festgelegt.

3.5. Wird der Anspruch angenommen, verfolgt Skycop den Anspruch außergerichtlich oder über Gerichtsverfahren (nach eigenem Ermessen) und trägt sämtliche Kosten. Der Kunde erkennt an, dass die Bearbeitung des Anspruchs beträchtliche Zeit in Anspruch nehmen kann und Skycop keinen Einfluss auf die Durchsetzungsdauer hat. Skycop hat nach Maßgabe der Erfahrungen mit dem jeweiligen ausführenden Luftfahrtunternehmen das alleinige Ermessen, Vergleichsangebote anzunehmen und/oder abzulehnen. Die Vereinbarung gilt als hinreichende Rechtsgrundlage für die Wirksamkeit dieses Ermessens.

3.6. Während der Gerichtsverfahren erhält der Rechtsvertreter von Skycop Zugriff auf alle vom Kunden an Skycop bereitgestellten Daten, um den Anspruch zu verfolgen. Fordern Dritte zusätzliche Dokumente zum Nachweis der Vertretungsmacht an, stellt der Kunde dem Rechtsvertreter diese Dokumente unverzüglich mit Unterstützung von Skycop zur Verfügung. Ist für die erfolgreiche Durchsetzung der Flugentschädigung erforderlich, dass der Anspruch vom Rechtsvertreter (z. B. Rechtsanwalt) im Namen des Kunden eingereicht wird, unterzeichnet der Kunde eine entsprechende Vereinbarung mit dem Rechtsvertreter, und der Geldanspruch des Kunden wird ab dem Abschluss dieser Vereinbarung wieder an den Kunden abgetreten. In diesem Fall rechnen der Kunde und Skycop gemäß den in diesen AGB und/oder einer anderen zwischen Kunde und Skycop geschlossenen Vereinbarung festgelegten Bedingungen miteinander ab.

3.7. Skycop ist ausschließlich berechtigt, Geldleistungen als Flugentschädigung anzunehmen; vom ausführenden Luftfahrtunternehmen angebotene Reisegutscheine und/oder sonstige Leistungen werden nicht akzeptiert. Skycop zahlt die eingezogene Flugentschädigung nach Eingang an den Kunden aus.

3.8. Der Kunde bestätigt und erklärt, dass die AGB ein unmittelbarer Nachweis und Ausdruck seines wirklichen Willens sind und von den ausführenden Luftfahrtunternehmen zu respektieren sind. Der Kunde stimmt mit Skycop überein, dass sämtliche Zahlungen von Flugentschädigungen, die von ausführenden Luftfahrtunternehmen im Rahmen von Skycop-Ansprüchen geleistet werden, direkt auf Bankkonten von Skycop oder auf andere von Skycop und dem Kunden vereinbarte Bankkonten erfolgen.

3.9. Ist der Anspruch erfolglos, werden dem Kunden keine Gebühren berechnet; die Gebühren für die TravelCare-Mitgliedschaft sind jedoch nicht erstattungsfähig.

Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1. Der Kunde verpflichtet sich, Skycop alle für die Bearbeitung des Anspruchs erforderlichen Daten und Dokumente bereitzustellen. Der Kunde gewährleistet, dass die von ihm an Skycop übermittelten Daten und Informationen zum Anspruch korrekt, vollständig, wahrheitsgemäß und nicht irreführend sind. Der Kunde stellt Skycop von allen Ansprüchen frei, die aufgrund falscher Angaben und/oder mangelnder oder unsachgemäßer Mitwirkung des Kunden entstehen.

4.2. Mit Abschluss der Vereinbarung bestätigt der Kunde, dass er vertretungsberechtigt ist und die rechtliche Fähigkeit besitzt, Dokumente zu unterzeichnen, die sowohl Skycop als auch den Kunden binden, oder—falls zutreffend—berechtigt ist, im Namen einer anderen Person (z. B. eines Kindes) zu unterzeichnen.

4.3. Der Kunde gewährleistet, dass die Abtretung der Flugentschädigung nicht an Dritte abgetreten wurde, keine andere Vereinbarung in Bezug auf die Entschädigung geschlossen wurde und zwischen dem Kunden und dem ausführenden Luftfahrtunternehmen in derselben Angelegenheit kein Rechtsstreit anhängig ist oder zu erwarten steht. Der Kunde versteht, dass er durch die Abtretung keine gleiche und/oder ähnliche Vereinbarung, einschließlich mit Wettbewerbsunternehmen von Skycop, schließen und keine rechtlichen Schritte zur Einziehung der Flugentschädigung einleiten darf.

4.4. Für den Zugang zu SmartDelay hat der Kunde die korrekten Flugdaten mindestens 2 Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit anzugeben, wie von Collinson Service Solutions Limited gefordert, und die SmartDelay- einzuhalten.

4.5. Erhält der Kunde nach Beauftragung von Skycop eine Zahlung oder eine andere Form der Flugentschädigung (z. B. Fluggutschein) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen, ist er verpflichtet, Skycop unverzüglich zu informieren.

Vergütung und Zahlungen

5.1. Skycop verfolgt den Anspruch kostenlos. Sofern der Anspruch erfolgreich ist und die Flugentschädigung eingeht, wird der volle Betrag der Flugentschädigung an den Kunden ausgezahlt.

5.2. Gibt der Kunde betrügerisch falsche oder unvollständige Daten an und entstehen Skycop dadurch zusätzliche Kosten, hat der Kunde diese Kosten an Skycop zu erstatten.

5.3. Hat der Kunde falsche oder unzureichende Informationen für die Auszahlung der Flugentschädigung bereitgestellt und wird die Zahlung an Skycop zurückgesandt, ist Skycop berechtigt, alle dadurch entstandenen zusätzlichen Kosten abzuziehen. Stellt der Kunde trotz Erinnerungen und angemessener Bemühungen von Skycop über die vom Kunden bereitgestellten Kommunikationsmittel die zur Auszahlung erforderlichen Informationen nicht richtig oder nicht bereit, ist Skycop berechtigt, die Flugentschädigung einzubehalten, die andernfalls an den Kunden zu zahlen gewesen wäre.

5.4. Für Konten im SEPA-Raum werden alle Zahlungen per Banküberweisung auf das Konto gesendet. Bei internationalen Überweisungen an den Kunden werden alle Bankgebühren von der Flugentschädigung abgezogen.

5.5. Zur Einsparung von Bankkosten kann Skycop bei gemeinsamer Buchung oder in anderen Fällen (z. B. Zahlungen an Eltern für Kinder) alle Zahlungen auf ein einziges Konto überweisen, wenn der Kunde dies gestattet oder bei der Datenübermittlung an Skycop ein Konto angegeben wurde. Die Person, die Geld für andere Personen erhalten hat, ist verpflichtet, mit diesen abzurechnen; Skycop trägt in diesem Fall nicht das Risiko der Nichtzahlung.

5.6. Skycop haftet nicht für Schecks, Prepaid-Debitkarten, Kreditkarten und ähnliche Zahlungsmittel, die der Kunde verliert, sowie nicht für Folgen falscher Bankverbindungsangaben des Kunden.

5.7. Sofern gesetzlich vorgeschrieben, stellt Skycop eine elektronische Rechnung oder ein anderes Dokument per E-Mail zur Verfügung.

5.8. Skycop haftet nicht für eine unterlassene Zahlung der vereinbarten Flugentschädigung aufgrund von Umständen, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Streik, Aussperrung, Arbeitskampf, höhere Gewalt, Krieg, Aufruhr, Befolgung eines Gesetzes oder behördlicher Anordnung, Regelung usw.

5.9. Flugentschädigungen und sonstige Zahlungen werden von Skycop nur an die Endbegünstigten mit Anspruch auf Flugentschädigung geleistet. Skycop zahlt keine Flugentschädigung und/oder sonstigen Zahlungen an Vermittler, Agenturen, Vertreter und/oder andere Dritte, die zusammen mit dem Zahlungsantrag keinen spezifischen schriftlichen Nachweis vorlegen, der die Befugnis zur Annahme von Zahlungen im Namen des Endbegünstigten klar und eindeutig bestätigt. Bei Zweifeln am Recht auf den Zahlungsempfang ist Skycop berechtigt, zusätzliche Nachweise anzufordern und/oder die direkte Zahlung der Flugentschädigung an diese Person einseitig zu verweigern.

Beendigung

6.1. Skycop kann die Vereinbarung bei wesentlicher Vertragsverletzung durch den Kunden mit sofortiger Wirkung beenden. In diesem Fall wird dem Kunden der Teil der für die Mitgliedschaft gezahlten Gebühr erstattet, der dem Zeitraum bis zum Ablauf der Mitgliedschaft entspricht, abzüglich der angemessenen unmittelbaren Verluste, die Skycop aufgrund der Nichteinhaltung der Vereinbarung entstanden sind.

6.2. Mitglieder, die nach EU-Verbraucherrecht als Verbraucher gelten und ihre Mitgliedschaft im Fernabsatz erworben haben, können innerhalb von 14 Tagen ab Kaufdatum ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Zur Ausübung des Widerrufsrechts und für eine vollständige Erstattung muss der Widerruf innerhalb von 14 Tagen ab Kaufdatum mit dem eindeutigen Hinweis erfolgen, dass das Mitglied aus der TravelCare-Mitgliedschaft austreten möchte. Der Widerruf kann an support@skycop.com gesendet werden. Hat das Mitglied einen mit der Mitgliedschaft verbundenen Flug angetreten, der gestört war, und Skycop deswegen kontaktiert, kann die Skycop Care Membership nach diesem Abschnitt nicht mehr gekündigt werden.

6.3. Nach Ablauf von mehr als 14 Tagen nach dem Kauf der TravelCare-Mitgliedschaft hat das Mitglied das Recht, die Mitgliedschaft zu kündigen; ein Anspruch auf Erstattung des Preises der TravelCare-Mitgliedschaft besteht jedoch nicht. Dies gilt als Mitgliedschaftsbeendigungsgebühr und wird als im Voraus vereinbarter Ersatz für unmittelbare Verluste und notwendige Aufwendungen angesehen, die Skycop durch die Beendigung der Mitgliedschaft vor deren Ablauf entstanden sind.

Schlussbestimmungen

7.1. Skycop ist berechtigt, die AGB aus wichtigen Gründen jederzeit zu ändern oder zusätzliche AGB bereitzustellen, etwa aufgrund von Verbesserungen der Informationssysteme und/oder Technologie, Gesetzesänderungen oder zur Klarstellung, Änderung oder Verbesserung der AGB.

7.2. Jeder Kunde wird über die für ihn geltenden Änderungen der AGB durch Veröffentlichung auf der Skycop-Website sowie per E-Mail und/oder durch Bereitstellung der Informationen in seinem Kundenkonto informiert.

7.3. Änderungen der für den Kunden geltenden AGB treten nicht früher als 7 Kalendertage nach ordnungsgemäßer Information des Kunden über die Änderungen in Kraft. Ist der Kunde mit den Änderungen der AGB nicht einverstanden, hat er das Recht, den Vertrag zu kündigen, indem er Skycop innerhalb der in dieser Klausel genannten Frist per E-Mail informiert.

7.4. Auf die AGB, die Vereinbarung und/oder sonstige im Zusammenhang mit den AGB und der Vereinbarung geschlossene Dokumente findet das Recht der Republik Litauen Anwendung, sofern im Einzeldokument nichts anderes vereinbart ist. Der SmartDelay-Service unterliegt dem englischen Recht, wie in den SmartDelay- dargelegt. Der Kunde (Verbraucher) hat zudem Anspruch auf Schutz durch zwingende Vorschriften des Rechts des Landes, in dem er seinen Wohnsitz hat.

7.5. Skycop verwendet die personenbezogenen Daten des Kunden und ggf. seiner Mitarbeiter ausschließlich zur Durchsetzung des Anspruchs. Informationen über Umfang und Art der Erhebung, Speicherung und Nutzung personenbezogener Daten finden sich in der von Skycop.

7.6. Ist der Kunde eine juristische Person, sichert er zu und garantiert, dass:


die an Skycop übermittelten personenbezogenen Daten stets in Übereinstimmung mit den Anforderungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit erhoben wurden und übermittelt werden;

– Skycop für die Zwecke dieser Vereinbarung der Verantwortliche ist;

– für die Zwecke des SmartDelay-Dienstes Collinson Service Solutions Limited als unabhängiger Verantwortlicher handelt. Personenbezogene Kundendaten werden ausschließlich auf Grundlage dieser Vereinbarung und nur in dem für die Erbringung des SmartDelay-Dienstes erforderlichen Umfang an Collinson weitergegeben.

7.7. Alle Streitigkeiten, Kontroversen oder Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit den AGB, deren Verletzung, Beendigung oder Gültigkeit werden endgültig vor dem jeweils zuständigen Gericht der Republik Litauen nach den Zuständigkeitsregeln beigelegt, sofern zwingende gesetzliche Vorschriften nichts anderes bestimmen. Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem SmartDelay-Service unterliegen den SmartDelay- und werden nach englischem Recht in der ausschließlichen Zuständigkeit der englischen Gerichte entschieden.

7.8. Sollte eine Bestimmung der AGB von einem Gericht oder Schiedsgericht als rechtswidrig, ungültig oder undurchsetzbar erachtet werden, bleiben die übrigen Bestimmungen der AGB in vollem Umfang in Kraft. Eine Bestimmung der AGB, die nur teilweise oder in einem bestimmten Umfang rechtswidrig, ungültig oder undurchsetzbar ist, bleibt im Übrigen in Kraft, soweit sie nicht als rechtswidrig, ungültig oder undurchsetzbar angesehen wird. Skycop wird die AGB anpassen, indem solche rechtswidrigen, ungültigen oder undurchsetzbaren Bestimmungen durch rechtmäßige, gültige und durchsetzbare Bestimmungen ersetzt werden, die dem angestrebten Ergebnis von Skycop und dem Kunden möglichst nahekommen. Skycop wird alles Zumutbare unternehmen, um die Umsetzung sämtlicher Bestimmungen sicherzustellen.

7.9. Bei Abweichungen zwischen der englischen Fassung der AGB und einer anderen Sprachfassung ist der englische Text maßgeblich.

Anlage Nr. 1 – Preisliste

Die Preise sind im Bereich „Pricing“ der Website veröffentlicht. Für Mitglieder wird die Vergütung erlassen; Nicht-Mitglieder zahlen die Standardtarife von Skycop auf der Skycop-Plattform.

Kontakt: Bei Fragen wenden Sie sich an support@skycop.com. Für SmartDelay-spezifische Anfragen siehe die SmartDelay- und/oder wenden Sie sich an customerservice@collinsongroup.smartdelay.com.

Ihre TravelCare-Mitgliedschaft kündigen

Es tut uns leid, dass Sie gehen. Falls Sie sich Ihrer Entscheidung sicher sind, geben Sie bitte unten Ihre Abonnement-Daten ein.