Rechte und Schutz von Fluggästen in der EU: EU-Verordnung 261/2004

Als Fluggast sind Ihre Rechte durch die EU-Verordnung 261/2004 geschützt, die gemeinsame Regeln für Flugentschädigungen bei Verspätungen, Annullierungen und Überbuchungen festlegt.

Kennen Sie Ihre Rechte und fordern Sie im Falle einer Verspätung eine Entschädigung.

Mit TravelCare, unterstützt von Skycop, sind Sie durch diese Vorschriften der Europäischen Kommission abgesichert. TravelCare hilft Ihnen, die Ihnen zustehende Entschädigung ohne zusätzliche Gebühren zu erhalten, und sorgt dafür, dass Sie im Falle einer Flugunterbrechung umfassend geschützt sind.

Nicht alle Passagiere kennen ihre Rechte. Vielen fehlt das erforderliche juristische Wissen, um Entschädigungen für verspätete oder annullierte Flüge geltend zu machen. Selbst diejenigen, die ihre Rechte kennen, haben oft Schwierigkeiten, Entschädigungen von Fluggesellschaften zu erhalten. TravelCare macht es Ihnen leicht, indem es Ihnen den vollen Entschädigungsbetrag von bis zu 600 € für Flugstörungen wie Annullierungen, Verspätungen und Überbuchungen gewährt.

Flüge sind unter den folgenden Bedingungen entschädigungsfähig

1. Verspätungen

Wenn Ihr Flug bei der Ankunft mehr als 3 Stunden Verspätung hat.

2. Annullierungen

Wenn Ihr Flug annulliert wurde und Sie nicht mindestens 14 Tage im Voraus benachrichtigt wurden

3. Nichtbeförderung

Wenn Ihnen aufgrund einer Überbuchung die Beförderung verweigert wurde, vorausgesetzt, Sie hatten eine bestätigte Reservierung.

Darüber hinaus muss der Flug die folgenden Kriterien erfüllen

1.

Abflug von einem EU-Flughafen (mit einer beliebigen Fluggesellschaft) oder Ankunft an einem EU-Flughafen mit einer in der EU registrierten Fluggesellschaft.

2.

Die Störung darf nicht durch außergewöhnliche Umstände wie Wetter, Sicherheitsprobleme oder Streiks verursacht worden sein.